Leider kommt es immer wieder vor, dass Produkte lange vor der zu erwartenden oder erhofften Lebensdauer defekt werden. So auch im Fall von Herrn K, der bei einem Juwelier ein neues Uhrband auf seine Armbanduhr montieren ließ. Die Schließe des Bandes löste sich innerhalb weniger Wochen, sodass das Band unbrauchbar wurde. Herr K brachte die Uhr samt Band daraufhin erneut zum Juwelier und verlangte dort eine Reparatur oder einen Austausch, da ihm dies aufgrund des Gewährleistungsrechts zustehe. Der Juwelier weigerte sich jedoch und forderte Herrn K zum Verlassen seines Geschäftslokals auf. Im Zuge dessen kam es auch zu einem lautstarken Wortgefecht, bis Herr K nachgab und unverrichteter Dinge das Juweliergeschäft verließ. Daraufhin beschloss Herr K, die Angelegenheit im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens weiter zu behandeln und wandte sich an die Verbraucherschlichtung Austria.
Nach Einleitung eines Schlichtungsverfahrens entschuldigten sich beide Seiten für ihren jeweiligen Beitrag zur lautstarken Eskalation der Lage. Der Juwelier lenkte zudem ein und sagte dem K einen kostenlosen Austausch des Uhrbands zu.