Projekt Personenbetreuung

Wir können auch Probleme im Bereich der Personenbetreuung (“24-Stunden-Betreuung”) schlichten. Wenn es also zwischen betreuten Personen und Betreuer:innen oder Betreuungsagenturen zu Konflikten kommt, kann die Verbraucherschlichtung Austria angerufen werden. Damit derartige Fälle schnell und professionell gelöst werden können, hat die Verbraucherschlichtung Austria zusammen mit der Arbeiterkammer und der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammer Wien ein Pilotprojekt gestartet.

Fachbeirat für Schlichtungsverfahren


Ein wesentliches Element der Kooperation zwischen der Arbeiterkammer, der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammer Wien und der Verbraucherschlichtung Austria ist die Einrichtung eines Fachbeirates für Personenbetreuung bei der Verbraucherschlichtung Austria. Diesem gehören Vertreter:innen der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer Wien als Sachverständige an. Der Beirat ist paritätisch besetzt und unterstützt die Schlichter:innen mit seinem Fachwissen.

Antrag stellen

Können betreute Konsument:innen mit Betreuer:innen oder Betreuungsagenturen gemeinsam keine Lösung für ein Problem finden, kann ein Schlichtungsantrag bei er Verbraucherschlichtung Austria gestellt werden. Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer Wien werden Hilfesuchende auch aktiv auf diese Möglichkeit hinweisen. Anträge können über das Onlineformular, per E-Mail oder postalisch gestellt werden. Eine Vertretung von Betroffenen durch Verwandte oder andere Personen ist unter Vorlage einer Vollmacht jederzeit möglich.

Besonderheiten des Verfahrens

  • Die Schlichter:innen der Verbraucherschlichtung Austria werden im Bereich der Personenbetreuung von einem Beirat unterstützt. Der Beirat besteht aus Sachverständigen der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer Wien.
  • Im Bereich der Personenbetreuung können auch Unternehmen Anträge stellen. Weitere Informationen finden sich in der ergänzenden Verfahrensordnung zur Personenbetreuung.