Unsere Schlichtungsverfahren sind grundsätzlich freiwillig. Unternehmen sind also nicht verpflichtet, sich daran zu beteiligen. Manche Unternehmen haben sich jedoch freiwillig dazu bereit erklärt, an unseren Verfahren teilzunehmen. Dazu zählt etwa MediaMarkt Österreich. Welche Unternehmen sonst noch an unseren Verfahren teilnehmen und in welchem Ausmaß sie sich bei Beschwerden und Reklamationen am Verfahren beteiligen, erfahren Sie hier.
Die AIR&MORE OG hat sich freiwillig dazu bereit erklärt, an Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtung Austria teilzunehmen.
Die AIR&MORE OG hat sich freiwillig dazu bereit erklärt, an Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtung Austria teilzunehmen. Im Falle eines Schlichtungsantrags wird das Unternehmen mit einer begründeten Stellungnahme auf diesen eingehen und bei Bedarf bis zur Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlags am Schlichtungsverfahren mitwirken. Eine Verpflichtung zur Annahme von Schlichtungsvorschlägen ist damit jedoch – für beide Parteien – nicht verbunden.
Metwabe Österreich – Florian Nidetzky hat sich freiwillig dazu bereit erklärt, an Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtung Austria teilzunehmen.
Metwabe Österreich – Florian Nidetzky hat sich freiwillig dazu bereit erklärt, an Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtung Austria teilzunehmen. Im Falle eines Schlichtungsantrags wird das Unternehmen mit einer begründeten Stellungnahme auf diesen eingehen und bei Bedarf bis zur Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlags am Schlichtungsverfahren mitwirken. Eine Verpflichtung zur Annahme von Schlichtungsvorschlägen ist damit jedoch – für beide Parteien – nicht verbunden.
Die Reiter Betten & Vorhänge GmbH hat sich freiwillig dazu bereit erklärt, an Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtung Austria teilzunehmen.
Die Reiter Betten & Vorhänge GmbH hat sich freiwillig dazu bereit erklärt, an Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtung Austria teilzunehmen. Im Falle eines Schlichtungsantrags wird das Unternehmen mit einer begründeten Stellungnahme auf diesen eingehen und bei Bedarf bis zur Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlags am Schlichtungsverfahren mitwirken. Eine Verpflichtung zur Annahme von Schlichtungsvorschlägen ist damit jedoch – für beide Parteien – nicht verbunden.
Bruckner Artists- & Eventmanagement OG nimmt an unseren Schlichtungsverfahren teil.
Das Unternehmen “Bruckner Artists- & Eventmanagement OG” hat sich freiwillig dazu bereit erklärt, an Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtung Austria teilzunehmen. Im Falle eines Schlichtungsantrags wird das Unternehmen mit einer begründeten Stellungnahme auf diesen eingehen und bei Bedarf bis zur Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlags am Schlichtungsverfahren mitwirken. Eine Verpflichtung zur Annahme von Schlichtungsvorschlägen ist damit allerdings nicht verbunden.
Tauchshop Piberstein/Graz – Matthias Krenn nimmt an unseren Schlichtungsverfahren teil.
Das Unternehmen “Tauchshop Piberstein/Graz – Matthias Krenn” hat sich freiwillig dazu bereit erklärt, an Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtung Austria teilzunehmen. Im Falle eines Schlichtungsantrags wird das Unternehmen mit einer begründeten Stellungnahme auf diesen eingehen und bei Bedarf bis zur Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlags am Schlichtungsverfahren mitwirken. Eine Verpflichtung zur Annahme von Schlichtungsvorschlägen ist damit allerdings nicht verbunden.
Die Keramikmanufaktur Bruckner eG nimmt an unseren Schlichtungsverfahren teil.
Die Keramikmanufaktur Bruckner eG hat sich freiwillig dazu bereit erklärt, an Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtung Austria teilzunehmen. Im Falle eines Schlichtungsantrags wird die Keramikmanufaktur Bruckner eG mit einer begründeten Stellungnahme auf diesen eingehen und bei Bedarf bis zur Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlags am Schlichtungsverfahren mitwirken. Eine Verpflichtung zur Annahme von Schlichtungsvorschlägen ist damit allerdings nicht verbunden.
Die Kneissl Touristik GmbH nimmt an unseren Schlichtungsverfahren teil.
Die Kneissl Touristik GmbH hat sich freiwillig dazu bereit erklärt, an Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtung Austria teilzunehmen. Im Falle eines Schlichtungsantrags wird die Kneissl Touristik GmbH mit einer begründeten Stellungnahme auf diesen eingehen und bei Bedarf bis zur Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlags am Schlichtungsverfahren mitwirken. Eine Verpflichtung zur Annahme von Schlichtungsvorschlägen ist damit allerdings nicht verbunden.
Die Versicherungsagentur Ing. Bernd Hinteregger nimmt an unseren Schlichtungsverfahren teil.
Die Versicherungsagentur Ing. Bernd Hinteregger hat sich freiwillig dazu bereit erklärt, an Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtung Austria teilzunehmen. Im Falle eines Schlichtungsantrags wird die Versicherungsagentur Ing. Bernd Hinteregger mit einer begründeten Stellungnahme auf diesen eingehen und bei Bedarf bis zur Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlags am Schlichtungsverfahren mitwirken. Eine Verpflichtung zur Annahme von Schlichtungsvorschlägen ist damit allerdings nicht verbunden.
foxline nimmt an unseren Schlichtungsverfahren teil.
foxline corporate products – Renate Denk hat sich freiwillig dazu bereit erklärt, an Schlichtungsverfahren bei der Schlichtung für Verbrauchergeschäfte teilzunehmen.
Im Falle eines Schlichtungsantrags wird foxline corporate products – Renate Denk mit einer begründeten Stellungnahme auf diesen eingehen und bei Bedarf bis zur Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlags am Schlichtungsverfahren mitwirken. Eine Verpflichtung zur Annahme von Schlichtungsvorschlägen ist damit allerdings nicht verbunden.
Die österreichischen MediaMärkte nehmen an unseren Schlichtungsverfahren teil.
MediaMarkt hat sich freiwillig dazu bereit erklärt, an Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtung Austria teilzunehmen.
Im Falle eines Schlichtungsantrags bedeutet das, dass österreichische MediaMärkte mit einer begründeten Stellungnahme auf diesen eingehen und sich so aktiv am Schlichtungsverfahren beteiligen. Zudem wird MediaMarkt, wann immer möglich, bis zur Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlags am Schlichtungsverfahren teilnehmen – eine Verpflichtung dazu ist allerdings nicht gegeben.
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