Mit 09. Jänner 2016 beginnt der zeitlich unbeschränkte Dauerbetrieb der Schlichtung für Verbrauchergeschäfte. Ab diesem Tag können wieder neue Schlichtungsanträge gestellt werden. Organisatorisch ist die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte ein eigenständiger, gemeinnütziger Verein.
Zuständig sind wir für all jene Streitigkeiten zwischen VerbraucherInnen und Unternehmen, in denen keine der anderen sieben staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen zuständig ist. So können sich VerbraucherInnen unter anderem bei Streitigkeiten in folgenden Bereichen bzw. bei folgenden rechtlichen Problemen an uns wenden:
Weitere Informationen zur Zuständigkeit der anderen Verbraucherschlichtungsstellen finden Sie hier.