Da Frau K vor ein paar Monaten ein Jobangebot in Wien bekommen und angenommen hatte, benötigte sie kurzfristig eine Mietwohnung in der Stadt. Diese fand sie auch – aber nachdem sie vom neuen Arbeitgeber noch keinen Lohnzettel hatte, verlangte das Unternehmen, das ihr die Wohnung vermietete, dass sie eine erhöhte Kaution von 6 statt 3 Monatsmieten hinterlegt. Vereinbart wurde aber, dass sie gegen Vorlage der ersten Lohnzettel die Hälfte der hinterlegten Kaution zurückbekommen würde. Als Frau K dann nach ein paar Monaten die Lohnzettel vorlegte, kam vom Unternehmen keine Reaktion mehr.

Da Frau K sich damit nicht abfinden wollte, wandte sie sich Hilfe suchend an die Verbraucherschlichtung Austria. Im Schlichtungsverfahren teilte das Unternehmen mit, dass es intern zu einem Missverständnis gekommen sei und man Frau K natürlich wie vereinbart die 3 zusätzlich hinterlegten Monatsmieten zurückzahlen werde, was auch umgehend geschah.