Antragsformular
Wichtige Informationen
Informationen für Verbraucher:innen
→ Wir können nur bei Verbraucherproblemen helfen. Verbraucherprobleme sind Streitigkeiten zwischen einem Unternehmen und einer Privatperson, die kein Unternehmen hat. Streitigkeiten zwischen zwei Privatpersonen, Streitigkeiten zwischen zwei Unternehmen oder Streitigkeiten mit Ämtern oder staatlichen Einrichtungen (zB Finanzamt, ORF-Beitrag, Gebietskrankenkasse, ASFINAG) können von uns leider nicht behandelt werden.
→ Wir können nur helfen, wenn Sie in Österreich oder einem anderen EWR-Land wohnen (das sind alle EU-Länder sowie Norwegen, Island oder Liechtenstein).
→ Wir können nur helfen, wenn das Unternehmen, mit dem Sie ein Problem haben, eine Niederlassung (Sitz, Zweigniederlassung, Büro etc.) in Österreich hat.
→ Die Teilnahme an Schlichtungsverfahren ist freiwillig. Wir können niemanden zur Teilnahme oder einer bestimmten Lösung zwingen. Auf die Fälligkeit von Forderungen hat ein Schlichtungsverfahren keine Auswirkungen.
→ Für das Verfahren gilt die Verfahrensordnung (Link) der Verbraucherschlichtung Austria. Dort steht in § 5, wann wir einen Fall ablehnen können (zum Beispiel, wenn der Fall schon bei Gericht ist). In unserer Datenschutzerklärung (Link) steht, wie wir Ihre Daten verwenden, wenn Sie beim Verfahren mitmachen.
→ Alles, was Sie in das Formular schreiben, sieht auch die andere Seite. Sie bekommt Ihren Antrag mit allen Unterlagen, um darauf zu antworten.
Informationen für Unternehmer:innen
→ Unternehmen können bei uns leider nur im Bereich der Personenbetreuung („24-Stunden-Betreuung“) einen Schlichtungsantrag stellen. Bitte fahren Sie nur fort, wenn es um ein Problem im Bereich der Personenbetreuung geht und das Problem mit der zu betreuenden Person und nicht mit einem anderen Unternehmen besteht.
→ Schlichtungsverfahren sind freiwillig. Wir können niemanden zur Teilnahme oder einer bestimmten Lösung zwingen. Auf die Fälligkeit von Forderungen hat ein Schlichtungsverfahren keine Auswirkungen.
→ Für die Durchführung des Verfahrens gilt die Verfahrensordnung der Verbraucherschlichtung Austria (Link). Diese beinhaltet in § 5 auch Gründe, aus denen die Behandlung eines Falls abgelehnt werden kann (zB wenn ein Fall schon bei Gericht ist). In der Datenschutzerklärung (Link) informieren wir Sie darüber, wie wir Ihre Daten verarbeiten, wenn Sie an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen.
→ Alles, was Sie in das Formular schreiben, sieht auch die andere Seite. Sie bekommt Ihren Antrag mit allen Unterlagen, um darauf zu antworten.