Damit wir zwischen Konsument:innen und Unternehmen vermitteln können, benötigen wir einen so genannten Schlichtungsantrag. In einem Schlichtungsantrag müssen uns Konsument:innen ihr Problem schildern und uns mitteilen, welche Lösung sie sich für das Problem wünschen. Der schnellste und einfachste Weg, einen Schlichtungsantrag einzubringen, ist über unser Schlichtungsportal. Dort fragen wir alles ab, was wir zur raschen Behandlung des Falls wissen müssen.
Antrag per E-Mail oder Brief
Wenn Sie unser Portal nicht nutzen können, ist auch eine Antragstellung per E-Mail oder Brief möglich. Dabei kann die Bearbeitung zu Beginn aber etwas länger dauern, da wir den Fall erst in unser Bearbeitungsprogramm übertragen müssen. Wenn Sie Ihren Antrag per E-Mail oder Brief stellen möchten, ersuchen wir darum, unser Antragsformular zu nutzen. In diesem wird alles abgefragt, was wir zur Fallbearbeitung wissen müssen. Das PDF-Formular können Sie entweder elektronisch ausfüllen oder ausdrucken und uns per Post schicken. Sollten Sie unser Formular nicht nutzen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Mit der Einbringung des Schlichtungsantrags stimmen Sie unserer Verfahrens- und Geschäftsordnung zu.
Da es gerade bei Reisen oft zu grenzüberschreitenden Streitigkeiten kommen kann, arbeiten wir im TRAVEL_Net mit zahlreichen Schlichtungsstellen in ganz Europa zusammen. Das TRAVEL_Net ist das EU-weite Netzwerk der Schlichtungsstellen im Reise- und Tourismusbereich. Sollten wir also für ein Problem nicht zuständig sein, können wir Sie in vielen Fällen direkt an die zuständige Stelle weiterverweisen.
FIN-NET
Bei grenzüberschreitenden Verbraucherstreitigkeiten im Finanzbereich kann Ihnen FIN-NET helfen. FIN-NET ist ein EU-weites Netzwerk von Schlichtungsstellen, die im Finanzdienstleistungssektor tätig sind.