Kundinnen und Kunden der Reiter Betten & Vorhänge GmbH (https://www.bettenreiter.at/) können sich künftig an die Verbraucherschlichtung Austria wenden, wenn sie ein Problem mit dem Unternehmen haben, das sich bilateral nicht lösen lässt. Die Reiter Betten & Vorhänge GmbH hat sich in einer Vereinbarung mit der Schlichtungsstelle freiwillig dazu bereit erklärt, an deren Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Im Falle eines Schlichtungsantrags bedeutet das, dass das Unternehmen zum jeweiligen Problem Stellung nehmen, auf die Beschwerde der Konsumentin oder des Konsumenten eingehen und sich – falls notwendig – bis zur Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlags am Verfahren beteiligen wird. Eine Verpflichtung zur Annahme von Schlichtungsvorschlägen ist damit jedoch – für beide Parteien – nicht verbunden.
Die Schlichtungsstelle unterstützt Konsument:innen und Unternehmen dabei, rasch und kostengünstig Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Die Teilnahme an Verfahren bei der Verbraucherschlichtung Austria ist grundsätzlich freiwillig. Weder Konsument:innen noch Unternehmen sind verpflichtet, daran teilzunehmen. Betten Reiter geht mit der freiwilligen Teilnahmeverpflichtung somit einen Schritt weiter.