Zu Beginn der diesjährigen Motorrad-Saison bemerkte Herr K, dass seine Maschine nicht mehr anspringen wollte. Auch der herbeigerufene Pannendienst konnte ihm nicht weiterhelfen. Daher brachte Herr K sein Motorrad in eine spezialisierte Werkstatt. Dort sollte es überprüft und repariert werden. Nach einer ersten Begutachtung schlug der Mechaniker einen recht komplizierten und teuren Reparaturschritt vor. Herr K ersuchte daher darum zu prüfen, ob es nicht auch möglich ist, die Probleme auf eine etwas günstigere Art und Weise zu beheben. Dies wurde ihm – soweit möglich – zugesagt. Als er das Bike abholte, staunte Herr K dann doch über die unerwartet hohe Rechnung, die ihm ausgestellt wurde. Zwar konnte das Motorrad auch ohne die zuvor angekündigte, teure Reparatur wieder zum Laufen gebracht werden, dafür wurden aber offenbar auch einige andere – aus Sicht von Herrn K nicht unbedingt erforderliche – Arbeiten vorgenommen und ihm nun in Rechnung gestellt.

Da Herr K die Rechnung nicht in voller Höhe bezahlen wollte, das Unternehmen aber auf vollständige Bezahlung der Rechnung bestand, wandte sich Herr K an die Verbraucherschlichtung Austria, um mit dem Unternehmen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens an einer Lösung des Konflikts zu arbeiten. Schon einen Tag nachdem Herr K seinen Schlichtungsantrag gestellt hatte, meldete sich das Unternehmen: Man habe zwar versucht, eine (deutlich teurere) Reparatur zu vermeiden, aber alleine die Fehlersuche und die jedenfalls notwendigen Arbeiten würden den Rechnungsbetrag rechtfertigen. Dennoch sei man bereit, Herrn K nur die halbe Arbeitszeit zu verrechnen. Dadurch verringerte sich der Gesamtrechnungsbetrag um rund 40%. Damit war Herr K einverstanden, sodass der Fall rasch gelöst werden konnte.