Herr K und seine Frau hatten vor vielen Jahren einen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken aufgenommen – ein Modell, das sich für viele Kreditnehmer:innen später als äußerst problematisch erwies. In ihrem Fall war die finanzielle Belastung enorm, zumal sie laut eigenen Angaben damals nicht ausreichend über die Risiken informiert wurden. Auch eine Bonitätsprüfung sei laut Herrn K nicht durchgeführt worden.

Da eine direkte Einigung mit der Bank scheiterte, wandte sich Herr K an die Verbraucherschlichtung Austria. Im Verfahren konnten die Positionen einander angenähert werden, eine Lösung schien jedoch nicht in Sicht. Schließlich wurde eine Schlichtungsverhandlung per Videokonferenz durchgeführt – mit Erfolg.

Dank der Vermittlung durch die Schlichterin einigten sich die Parteien auf ein umfassendes Maßnahmenpaket:

Durch die Einigung ersparten sich Herr K und seine Frau rund € 45.000,– – eine für sie tragbare Lösung und ein großer Schritt in Richtung finanzieller Entlastung. Dieses Ergebnis war umso erfreulicher, als es sehr fraglich ist, ob Herr K und seine Frau gerichtlich Erfolg gehabt hätten. Die Bank war unabhängig von rechtlichen Überlegungen aber gesprächsbereit und an einer (kulanten) Lösung interessiert.

Auch bei komplexen Fällen kann ein strukturiertes Schlichtungsverfahren somit Sinn machen und Klarheit bringen.