Kundinnen und Kunden der Kneissl Touristik GmbH (www.kneissltouristik.at) können sich künftig an die Verbraucherschlichtung Austria wenden, wenn sie ein Problem mit dem Unternehmen haben. Kneissl Touristik hat sich in einer Vereinbarung mit der Schlichtungsstelle freiwillig dazu bereit erklärt, an deren Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Im Falle eines Schlichtungsantrags bedeutet das, dass das Unternehmen zum jeweiligen Problem Stellung nehmen, auf die Beschwerde der Konsumentin oder des Konsumenten eingehen und sich – falls notwendig – bis zur Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlags am Verfahren beteiligen wird. Eine Verpflichtung zur Annahme eines Schlichtungsvorschlags ist damit jedoch nicht verbunden.

Die Schlichtungsstelle unterstützt KonsumentInnen und Unternehmen dabei, rasch und kostengünstig Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Die Teilnahme an Verfahren bei der Verbraucherschlichtung Austria ist grundsätzlich freiwillig. Weder KonsumentInnen noch Unternehmen sind verpflichtet, daran teilzunehmen. Die Kneissl Touristik GmbH geht mit ihrer freiwilligen Teilnahmeverpflichtung somit einen Schritt weiter.