Kundinnen und Kunden von Media Markt und Saturn haben bei vertragsrechtlichen Streitigkeiten zukünftig die Möglichkeit, sich an eine unabhängige Schlichtungsstelle zu wenden, um die Sache rasch und kostengünstig beizulegen. Die Unternehmen haben sich in einer Vereinbarung mit der Schlichtung für Verbrauchergeschäfte freiwillig dazu bereit erklärt, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Im Falle eines Schlichtungsantrags bedeutet das, dass Saturn und Media Markt mit einer begründeten Stellungnahme auf die Beschwerde der Konsumentin oder des Konsumenten eingehen und sich so aktiv an einem Schlichtungsverfahren beteiligen. Zudem werden die Unternehmen, wann immer möglich, bis zur Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlags am Schlichtungsverfahren teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht.

Die Teilnahme an Verfahren bei der Schlichtung für Verbrauchergeschäfte ist grundsätzlich freiwillig. Weder Konsumentinnen und Konsumenten noch die Unternehmen sind verpflichtet, daran teilzunehmen. Durch die geschlossene Vereinbarung ermöglichen Media Markt und Saturn außergerichtliche Einigungen und ersparen so allen Beteiligten den Weg zu Gericht.