Ein neues Gesetz – das so genannte Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) – sieht vor, dass es zur Beilegung von allen Streitigkeiten zwischen VerbraucherInnen und Unternehmen (Verbrauchergeschäfte) eigene Schlichtungsstellen geben muss. Diese Schlichtungsstellen haben bestimmte Qualitätsanforderungen zu erfüllen. Dadurch soll ein faires und objektives Schlichtungsverfahren garantiert werden.
In Österreich gibt es insgesamt 8 solcher Einrichtungen, die als „Staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen“ gelten und folgendes Zeichen führen dürfen:
Bei diesen anerkannten Stellen handelt es sich um:
Informationen zu den Zuständigkeiten der einzelnen Stellen finden Sie hier.