Die Verbraucherschlichtung Austria veranstaltete am 30. September 2022 gemeinsam mit dem Sozialministerium eine Tagung mit dem Titel „Verbraucherschlichtungsstellen – ein Service für Unternehmen?“. Grundgedanke der Veranstaltung war es, das Thema der alternativen Streitbeilegung insbesondere innerhalb der Unternehmerschaft weiter bekannt zu machen.

Die sehr gut besuchte und hochkarätig besetzte Veranstaltung im Marmorsaal des Sozialministeriums, die von Dr. Irmgard Griss moderiert wurde, begann mit Begrüßungsworten von Bundesminister Johannes Rauch und Sektionschef Dr. Ulrich Herzog, die beide die wichtige Rolle der Schlichtung als Instrument zur Bereinigung von Konflikten im Bereich der Verbrauchergeschäfte hervorhoben. Dabei betonte SC Dr. Herzog, dass er auf die Beibehaltung der Freiwilligkeit bei Schlichtungsverfahren setze, es gleichzeitig aber zentral sei, durch vertrauensbildende Maßnahmen und Informationen die Teilnahmebereitschaft innerhalb der Unternehmerschaft zu erhöhen. In diesem Sinne sei auch die Tagung zu verstehen.

Im Anschluss an die Begrüßungsworte stellte Dr. Hermann Germ, der Obmann der Verbraucherschlichtung Austria, die Organisation sowie ihre Rolle und Tätigkeit vor. Darauf folgte die Präsentation einer SORA-Umfrage, mit der die Bekanntheit der alternativen Streitbeilegung innerhalb der Unternehmerschaft näher ergründet werden sollte. Dabei zeigte sich, dass Unternehmen der alternativen Streitbeilegung zwar grundsätzlich positiv gegenüberstehen, das Instrument aber noch geringe Bekanntheit hat. Insbesondere gab im Rahmen der Umfrage weniger als ein Drittel der befragten Unternehmen an, über die Informationspflichten des Alternative-Streitbeilegung-Gesetz Bescheid zu wissen.

Auf die Umfragen-Präsentation folgte ein Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Peter Mayr von der Universität Innsbruck, der einen Vergleich zwischen der Umsetzung der ADR-Richtlinie in Deutschland und Österreich anstellte. Prof. Mayr kam dabei zum Ergebnis, dass er die Umsetzung der Richtlinie in Österreich für gelungener halte, da die gesetzlichen Vorschriften nicht so detailliert und kompliziert seien und den Schlichtungsstellen für die konkrete Ausgestaltung ihrer Einrichtungen und Verfahren somit mehr Raum gegeben werde. Natürlich bestünden aber in verschiedenen Bereichen Verbesserungsmöglichkeiten. Hier seien aber vorerst die Evaluierung der ADR-Richtlinie und eine eventuelle Novellierung abzuwarten.

In der anschließenden Podiumsdiskussion mit Vertreter:innen des Sozialministeriums, der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer und zweier Schlichtungsstellen wurden Kritikpunkte, Verbesserungsvorschläge und Zukunftsaussichten zum AStG diskutiert. Dabei stand vor allem die Frage einer Teilnahmepflicht im Mittelpunkt des Austausches. Zwar konnte die Arbeiterkammer einer Teilnahmepflicht für Unternehmen durchaus etwas abgewinnen und fühlte sich durch die Erfahrungen der mitdiskutierenden E-Control bestätigt. Wirtschaftskammer, Verbraucherschlichtung Austria und Prof. Mayr erachteten die Freiwilligkeit aber für durchaus geeignet, zumal man keine zufriedenstellenden Schlichtungsergebnisse erreichen würde, wenn ein Unternehmen nicht an diesem Instrument interessiert sei. Weiters wurde thematisiert, dass eine Antragsmöglichkeit für Unternehmen durchaus sinnvoll und dem der Schlichtung innewohnenden Gedanken der Neutralität bzw. Allparteilichkeit zuträglich wäre.

Auf die Podiumsdiskussion folgte der letzte Block der Veranstaltung. In diesem stellte zuerst Eline Verhage, LL.M. von der Universität Leiden das Schlichtungswesen in den Niederlanden dar. Dabei kam sie zum Ergebnis, dass ein semi-freiwilliges Modell der Teilnahme an Schlichtungsverfahren in ihren Augen am sinnvollsten sei. Dabei würden Wirtschaftsverbände ihre informellen Durchsetzungsmechanismen nutzen.

In der an den Vortrag anschließenden Podiumsdiskussion berichtete Mag. Helmut Hofmanninger unter anderem von den positiven Erfahrungen, die MediaMarkt aufgrund seiner Teilnahmevereinbarung mit der Verbraucherschlichtung Austria bislang gemacht hat und empfahl anderen Unternehmen, ebenfalls eine solche abzuschließen.

Die Veranstaltung, für die die Schlichtungsstelle durchwegs positives Feedback erhielt, verbesserte in mehreren Bereichen die Kommunikation mit Unternehmen und führte zu einer neuen Teilnahmevereinbarung.