Die Kneissl Touristik GmbH hat sich freiwillig dazu bereit erklärt, an Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtung Austria teilzunehmen. Im Falle eines Schlichtungsantrags wird die Kneissl Touristik GmbH mit einer begründeten Stellungnahme auf diesen eingehen und bei Bedarf bis zur Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlags am Schlichtungsverfahren mitwirken. Eine Verpflichtung zur Annahme von Schlichtungsvorschlägen ist damit allerdings nicht verbunden.