MediaMarkt hat sich freiwillig dazu bereit erklärt, an Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtung Austria teilzunehmen.
Im Falle eines Schlichtungsantrags bedeutet das, dass österreichische MediaMärkte mit einer begründeten Stellungnahme auf diesen eingehen und sich so aktiv am Schlichtungsverfahren beteiligen. Zudem wird MediaMarkt, wann immer möglich, bis zur Unterbreitung eines Schlichtungsvorschlags am Schlichtungsverfahren teilnehmen – eine Verpflichtung dazu ist allerdings nicht gegeben.